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AVS-Versicherungsschutz

Unfälle verursachen nicht nur körperliche und seelische Schmerzen, sie können unter Umständen auch finanziell nachhaltige Erlebnisse sein. 
Ob auf Wanderung in den Pyrenäen, auf Skitour in Norwegen, zum Klettern in Griechenland oder auf Radtour in Ungarn - mit dem AVS-Versicherungsschutz können Sie in ganz EUROPA beruhigt unterwegs sein.

Der AVS-Versicherungsschutz gilt für alle AVS-Mitglieder und deckt alle Freizeitunfälle mit folgenden Leistungen ab: 
Bergungskosten, Suchaktionen und Verlegung bis € 15.000
- medizinische Erstversorgung bis € 2.000 im Ausland und bis € 1.000 im Inland
- Ticket-Gebühren für Rettungseinsätze in Südtirol
 
Bergungskosten
- bei Freizeitunfällen und Unfällen, die auf dem Weg zu oder von diesen Tätigkeiten entstehen (inkl. Hubschrauberbergung);
- bis ins nächste Krankenhaus bzw. zum nächsten Notarzt;
- wenn der Einsatz auf Kreislaufversagen oder Herzinfarkt zurückzuführen ist;
- durch Unfälle bei Risikosportarten;
- bei Bergnot.

Suchaktionen
- gleich, ob der Vermisste tot oder unverletzt geborgen wird.

Verlegung
- wenn ärztlich verordnet (durch diensthabenden Arzt oder Hausarzt),
- von Verstorbenen (durch Unfall) in den Heimatort.

medizinische Erstversorgung
- notwendige Erstversorgung bei Unfällen

Ticket-Gebühren
- die bei einem medizinisch gerechtfertigten Einsatz entstehen

Die Deckung ist unabhängig davon gewährleistet, wer welche Rettungsmittel zum Einsatz bringt.
Geltungsbereich ist Europa.


Haftpflichtversicherung
- im Rahmen der Vereinstätigkeit pro Person und Schaden bis € 7.000.000
Geltungsbereich ist weltweit


Rechtsschutzversicherung
- gerichtlichen und außergerichtlichen Beistand, im Rahmen der Vereinstätigkeit, bis € 30.000
Geltungsbereich ist Europa


Allgemeines

Der AVS-Versicherungsschutz tritt an dem der Einzahlung des Mitgliedsbeitrages folgenden Tag in Kraft und ist gültig bis zum 31. Januar des darauf folgenden Jahres, für welchen der Mitgliedsbeitrag bezahlt wurde.

Wie erfolgt die Schadensmeldung?
Die Meldung mit Unfallbericht und allen zweckdienlichen Unterlagen erfolgt umgehend an die AVS-Landesgeschäftsstelle. Das Schadensformular befindet sich hier zum Download.

Tel. 0471 - 97 81 41
Fax 0471 - 98 00 11
E-Mail: office@alpenverein.it




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Georg Simeoni
Erster Vorsitzender des AVS
Die Liebe zu den Bergen, zur Natur, zu unserem Brauchtum und ganz besonders die Liebe zu unserer Heimat haben mich mit 20 Jahren bewogen, beim AVS Mitglied zu werden....
 


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