Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag gestaltet sich wie folgt:
Der Mitgliedsbeitrag für das jeweilige Vereinsjahr kann bereits ab 01.10. des Vorjahres bezahlt werden. Die Beitragszahlung für das jeweilige Vereinsjahr gilt bis zum 31. 01. des darauf folgenden Jahres.
Der Versicherungsschutz beginnt am darauf folgenden Tag der Beitragszahlung und ist, für das jeweilige Vereinsjahr, gültig bis zum 31.01. des darauffolgenden Jahres.
Der Versicherungsschutz beginnt am darauf folgenden Tag der Beitragszahlung und ist, für das jeweilige Vereinsjahr, gültig bis zum 31.01. des darauffolgenden Jahres.








