AVS Bergfreunde - Registrieren & teilnehmen

Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen
 
 

Allgemeine Voraussetzung

Die Teilnahme an unserem Kursprogramm setzt in erster Linie aus unserem Selbstverständnis, aber auch aus steuer- und haftungsrechtlichen Gründen die Mitgliedschaft im AVS voraus.

Leistungen

Die Kosten der Mitglieder-Ausbildung setzen sich nur aus unseren externen Kosten zusammen, die Gemeinkosten des AVS (unsere Dienstleistung) werden nicht berechnet. Die Leistungen und deren Kosten sind dem Kursprogramm zu entnehmen. Anderweitige Aufwände, z.B. Getränke, gehen zulasten der Teilnehmer. Die Gesamtpreise verstehen sich jeweils einschließlich Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Unsere Kursleiter und Referenten sind in der Regel Bergführer oder ähnlich geprüfte bzw. qualifizierte Personen. Die Kosten der Mitarbeiter-Ausbildung sind einheitlich geregelt. Als „Tourenbegleiter“, der Sammelbegriff aller alpinen Führungskräfte im AVS, können die Kurse im zweiten Abschnitt dieses Programmheftes kostenlos besucht werden. Detaillierte Informationen sind im Vorspann zur Mitarbeiter-Ausbildung angeführt.

Familienpreis

Wenn zwei minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) pro Familie am selben Kurs teilnehmen, zahlt ein Kind nur den halben Kursbeitrag! Minderjährige Kinder/Jugendliche erhalten beim Besuch von Kursen für die Zielgruppe Erwachsene einen Preisnachlass von 25 %.

Anmeldung

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung aus dem AVS-Kursprogramm erfolgt schriftlich mittels eingehefteter Anmeldekarte oder direkt über das Anmeldeformular auf unserer Internetseite www.alpenverein.it via E-Mail. Die Anmeldung ist gültig, sobald der Kursbeitrag auf das nachstehend angeführte Bankkonto eingezahlt wurde.

Südtiroler Sparkasse, Bozen
lautend auf Alpenverein Südtirol
IBAN: IT79 E 06045 11601 000000034500
BIC: CRBZIT2B001


Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn eine Teilnehmer- bzw. Ausrüstungsliste sowie allfällige weitere Kursinformationen. Auf jeden Fall gilt, je früher die Anmeldung, desto besser. Bitte Anmeldeschluss beachten!

Teilnehmerzahl

Bei den Veranstaltungen ist die Teilnehmerzahl so berechnet, dass ein hoher Qualitätsanspruch gewährleistet und die größtmögliche Sicherheit aller Teilnehmer erwirkt wird. Die Mindestanzahl ist zur Durchführung erforderlich und weist auch auf die Anzahl der Teilnehmer hin, welche pro Bergführer/
Referent mindestens zugewiesen werden. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, behält sich der AVS vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen. Die bereits eingezahlten Kursbeiträge werden den Teilnehmern voll rückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Ausschlaggebend ist das Eingangsdatum der Anmeldung.

Rücktritt - Abmeldung

Der Anmeldeschluss wurde grundsätzlich immer drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn festgesetzt, ansonsten wird ausdrücklich darauf hingewiesen.
Die Abmeldung zu einem Kurs erfolgt grundsätzlich schriftlich. Bei Abmeldung vor Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Gesamtpreises und max. 25 Euro erhoben. Bei Abmeldung nach Anmeldeschluss werden 50 % des Gesamtpreises, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung 100 % des Gesamtpreises einbehalten, es sei denn ein Ersatzteilnehmer wird gestellt. Als Rücktrittsdatum gilt der Eingang der schriftlichen
Mitteilung in der AVS-Geschäftsstelle.

Programmänderungen

Wenn es erforderlich ist, können kurzfristige Programmänderungen vonseiten des AVS vorgenommen werden, z.B. Anpassung an die Kenntnisse der Teilnehmer, unvorhergesehene Wetterumstände. Bei schwerwiegenden Änderungen können die Teilnehmer von einer Teilnahme absehen und erhalten den bezahlten Teilnehmerbeitrag in vollem Ausmaß zurück.

Abbruch der Veranstaltung/vorzeitige Rückkehr

Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung vonseiten des AVS werden den Teilnehmern die nicht in Anspruch genommenen Leistungskosten rückerstattet. Wird eine Veranstaltung kurzfristig und aus schwerwiegenden Gründen durch einen Teilnehmer zu spät angetreten bzw. vorzeitig abgebrochen, erfolgt eine Rückvergütung für nicht bezogene Leistungen nur in dem Umfang, als diese auch dem AVS gegenüber nicht in Rechnung gestellt werden.

Haftung und Versicherung

Der AVS haftet bei allen Veranstaltungen im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht bzw. für Personen- und Sachschäden, wenn sie auf Verschulden des Veranstalters oder der mit der Leitung betrauten Person zurückzuführen sind. Bergungskosten und medizinische Erstversorgung werden im Rahmen der Bestimmungen durch den AVS-Versicherungsschutz gedeckt. Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmer. Bei Auslandsaufenthalt wird die Mitnahme der Gesundheitskarte empfohlen.

Datenschutz

Die erhobenen persönlichen Daten werden unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen laut L.D. 196/2003 verwaltet. Wir möchten die Kursteilnehmer darauf hinweisen, dass Fotos während der Kurse angefertigt werden. Diese können für Broschüren und zur Dokumentation von Kursen verwendet werden. Bei Veröffentlichung in AVSMedien können keine urheberrechtlichen, datenschutzrechtlichen oder finanziellen Ansprüche geltend gemacht werden. Dem AVS entsteht aus der Publikation der Bilder kein finanzieller Vorteil.




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Hans, 39 Jahre
Wenn ich an meine Kinderzeit zurückdenke, habe ich nicht mehr besonders viele Erinnerungen daran, doch an die Veranstaltungen des AVS kann ich mich sehr gut erinnern, daran wie toll es war beim Zelten und Wandern, beim Klettern und beim Hüttenlager. Aus diesem Grund bin ich auch heute noch Mitglied beim AVS...
 


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