Antersasc-Urteil: oberes Teilstück unzulässig
Das Bozner Verwaltungsgericht hat dem vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz eingebrachten Rekurs gegen die Erschließung der Antersasc-Alm in Kampill teilweise stattgegeben. Das zweite Baulos, welches sich innerhalb der Grenzen des Naturparks Puez-Geisler befindet, wurde im vergangenen Jahr bis zur Waldgrenze realisiert. Aufgrund der Gerichtsentscheidung muss der innerhalb des Natura-2000-Gebiets und UNESCO-Welterbes gelegene Teilabschnitt rückgebaut werden.
Das Gericht folgt in seiner Entscheidungsbegründung den Argumenten der Umweltschützer und hebt den Beschluss der Landesregierung Nr. 2396 vom 28.09.2009 für jenen Teil auf, der die Genehmigung des oberen Teilstücks des Weges ab der Naturparkgrenze zur Erschließung der Zwischenkoflalm betrifft. Ein Wermutstropfen bleibt: Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz hatte bis zuletzt gehofft, dass das Gericht auch das untere Teilstück des Weges bis zur Naturparkgrenze für unzulässig erklären würde, zumal dieser Weg für die Walderschließung und Holzbringung keinerlei Bedeutung hat.










