Heliskiing/touristische Rundflüge: Unnötige Lärmbelastung vermeiden
Meldungen der Tagespresse ist zu entnehmen, dass Heliskiing künftig an der Marmolada nicht mehr möglich sein wird, da zwischen der Seilbahngesellschaft und der Umweltschutzorganisation Mountain Wilderness ein Landeverbot im Gipfelbereich schriftlich vereinbart wurde. Der AVS begrüßt diese Entwicklung und erklärt sich mit der Organisation Mountain Wilderness solidarisch, welche sich seit Jahren gegen das Heliskiing und die Aushöhlung der gesetzlichen Grundlagen im Bezug auf die Genehmigung touristischer Flugbewegungen zur Wehr setzt.
Dass Heliskiing als Angebot für den Adrenalin-Kick gerade über Südtiroler Hotels angeboten wird, welche eigentlich mit Naturnähe, Ruhe und sanften Natursportarten werben, ist zudem nicht nachvollziehbar, da eine erhebliche Lärmbelastung des alpinen Raums damit einhergeht und Heliskiing daher nicht als „sanfte Natursportart“ eingestuft werden kann.
Im Sinne des Schutzes unserer Bergwelt vor unnötiger Lärmbelastung, welche gerade jetzt, da weite Teile der Dolomiten als Weltnaturerbe der UNESCO ausgewiesen wurden, umso dringender erscheint, unterstreicht der AVS seinen Aufruf, nun auch Flugbewegungen zu rein touristischen Zwecken wie Panoramarundflüge stärker einzuschränken. Äußerst problematisch sehen wir die Entwicklung, dass die Einhaltung der derzeit gültigen Regelung, welche ein Start- und Landeverbot oberhalb von 1600 m Meereshöhe und das Überfliegen dieser Gebiete in weniger als 500 m Höhe für Personentransporte zu rein touristischen Zwecken verbietet, nicht ausreichend kon-trolliert und geahndet wird. Gerade im touristisch stark entwickelten Gröden oder Gadertal werden aber aufgrund von Ausnahmeermächtigungen Dolomiten-Rundflüge angeboten, wenngleich diese weder im öffentlichen Interesse noch mit den Schutzbestimmungen in den Naturparken vereinbar sind.
Während der sommerlichen Hochsaison wird beispielsweise der Wanderer, der in der Sella- oder Ciergruppe unterwegs ist, praktisch im Halbstundentakt mit ohrenbetäubendem Hubschrauberlärm zwangsbeglückt – von Genuss, Ruhe und Erholung im Berggebiet kann somit keine Rede sein. Nachdem die ungestörten Räumen in den Alpen durch die verschiedenartigsten Nutzungen in den letzten Jahrzehnten immer weniger wurden und gerade der Faktor „Ruhe“ zu einem immer wichtigeren Tourismus-Kapital wird, ergeht daher auch die Aufforderung an die Touristiker, auf Angebote, welche eine erhebliche Lärmbelastung mit sich bringen, zu verzichten. Der hohe Erschließungsgrad des alpinen Raumes mit Bergbahnen ermöglicht es gerade in den Dolomitenregionen einer sehr großen Menschenmenge die Vermittlung des Gebirgserlebnisses. Es braucht deshalb heute keine Rundflüge, um faszinierende und berauschende Einblicke in das Hochgebirge zu erhalten.
Zudem stellt sich bei regelmäßig durchgeführten Personentransporten aufgrund der genannten Ausnahmeermächtigungen auch grundsätzlich die Frage, ob die gesetzlich vorgesehenen Sicherheitsbestimmungen, wie sie für offiziell ausgewiesene Landeplätze vorgesehen sind, überhaupt eingehalten und überprüft werden.
Die Drei Zinnen sind immer wieder Ziel touristischer Rundflüge - diese verursachen eine unnötige Lärmbelastung
Foto: AVS-Archiv










