Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19
17.02.2021 -
Mit der Verordnung Nr. 8 vom 17.02.2021 hat Landeshauptmann Arno Kompatscher weitere dringende Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung des epidemiologischen Notstandes verabschiedet.
Diese Bestimmungen bleiben bis zum 28.02.2021 aufrecht.
Es muss uns allen bewusst sein, dass die Aufhebung dieser Beeinträchtigungen unseres gesellschaftlichen Lebens allein von der strikten und verantwortungsvollen Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen abhängt.
Diese Bestimmungen bleiben bis zum 28.02.2021 aufrecht.
Es muss uns allen bewusst sein, dass die Aufhebung dieser Beeinträchtigungen unseres gesellschaftlichen Lebens allein von der strikten und verantwortungsvollen Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen abhängt.
Hier eine Zusammenfassung der für unsere Sektionen bzw. für unsere Mitglieder relevanten Informationen.
Allgemeine Bewegungen
Jede Bewegung in ein oder aus einem Gemeindegebiet ist untersagt, es sei denn für nachgewiesene Arbeits- und Gesundheitsgründen oder bei begründeter Notwendigkeit bzw. Dringlichkeit. Innerhalb des Gemeindegebietes sind nur Bewegungen für nachgewiesene Arbeits- und Gesundheitsgründe oder begründete Notwendigkeit bzw. Dringlichkeit erlaubt. Der Bedarf ist mittels Eigenerklärung nachzuweisen.
Es ist erlaubt, sich in der Nähe der eigenen Wohnung im Abstand von mindestens zwei Metern und mit der Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz zu bewegen. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften gilt ab 12 Jahren die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Sportliche Aktivitäten
Es ist weiterhin erlaubt, in der Nähe der eigenen Wohnung und ausschließlich im Freien zwischen 5.00 und 20.00 Uhr sportliche Aktivitäten individuell durchzuführen, jedoch mit der Auflage, dass der Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird. Individuelle Sportaktivitäten können zu Fuß oder mit dem Fahrrad auch über die Grenzen der Wohnsitzgemeinde hinaus ausgeübt werden.
In Bezug auf persönliche Fitness gilt bei allen körperlichen und sportlichen Tätigkeiten lieber einen Gang kürzer schalten und Überanstrengung oder Risiken vermeiden. Unser Sanitätsbetrieb und unsere Rettungsdienste werden es uns danken.
Die Durchführung von Vereinstouren, Kursen und Führungen ist untersagt.
Kletteranlagen
Kletteranlagen für das allgemeine Publikum bleiben geschlossen. Es dürfen nur mehr jene Athleten des AVS-Landeskaders trainieren, welche bei nationalen Wettbewerben (Italiencups) der allgemeinen Klasse startberechtigt sind. Wettbewerbe von nationalem Interesse sind zulässig.
Schutzhütten
Schutzhütten bleiben geschlossen.
Versammlungen/Sitzungen
Versammlungen und Sitzungen werden ausgesetzt oder im online-Modus durchgeführt.
Landesgeschäftsstelle
Die Landesgeschäftsstelle bleibt geschlossen, die Mitarbeiter arbeiten in Heimarbeit. Während ihrer Arbeitszeiten sind alle Mitarbeiter über Telefon oder per E-Mail erreichbar.
Bei neuen Verordnungen werden diese Hinweise angepasst. Im Zweifelsfall gelten die behördlichen Bestimmungen.
Allgemeine Bewegungen
Jede Bewegung in ein oder aus einem Gemeindegebiet ist untersagt, es sei denn für nachgewiesene Arbeits- und Gesundheitsgründen oder bei begründeter Notwendigkeit bzw. Dringlichkeit. Innerhalb des Gemeindegebietes sind nur Bewegungen für nachgewiesene Arbeits- und Gesundheitsgründe oder begründete Notwendigkeit bzw. Dringlichkeit erlaubt. Der Bedarf ist mittels Eigenerklärung nachzuweisen.
Es ist erlaubt, sich in der Nähe der eigenen Wohnung im Abstand von mindestens zwei Metern und mit der Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz zu bewegen. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften gilt ab 12 Jahren die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Sportliche Aktivitäten
Es ist weiterhin erlaubt, in der Nähe der eigenen Wohnung und ausschließlich im Freien zwischen 5.00 und 20.00 Uhr sportliche Aktivitäten individuell durchzuführen, jedoch mit der Auflage, dass der Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird. Individuelle Sportaktivitäten können zu Fuß oder mit dem Fahrrad auch über die Grenzen der Wohnsitzgemeinde hinaus ausgeübt werden.
In Bezug auf persönliche Fitness gilt bei allen körperlichen und sportlichen Tätigkeiten lieber einen Gang kürzer schalten und Überanstrengung oder Risiken vermeiden. Unser Sanitätsbetrieb und unsere Rettungsdienste werden es uns danken.
Die Durchführung von Vereinstouren, Kursen und Führungen ist untersagt.
Kletteranlagen
Kletteranlagen für das allgemeine Publikum bleiben geschlossen. Es dürfen nur mehr jene Athleten des AVS-Landeskaders trainieren, welche bei nationalen Wettbewerben (Italiencups) der allgemeinen Klasse startberechtigt sind. Wettbewerbe von nationalem Interesse sind zulässig.
Schutzhütten
Schutzhütten bleiben geschlossen.
Versammlungen/Sitzungen
Versammlungen und Sitzungen werden ausgesetzt oder im online-Modus durchgeführt.
Landesgeschäftsstelle
Die Landesgeschäftsstelle bleibt geschlossen, die Mitarbeiter arbeiten in Heimarbeit. Während ihrer Arbeitszeiten sind alle Mitarbeiter über Telefon oder per E-Mail erreichbar.
Bei neuen Verordnungen werden diese Hinweise angepasst. Im Zweifelsfall gelten die behördlichen Bestimmungen.