Regelung für Pistentouren während Corona gefordert
21.01.2021 -
Als Interessensvertreter aller Tourengeher fodert der AVS ein rasches Handeln von Seiten der Politik, damit für die aktuelle Corona-bedingte Phase Pistentouren als individuelle Sportart möglich sind, ohne dass Skipistenbetreiber haftbar gemacht werden können und Sportler Angst vor Strafen haben müssen.
Alpenverein ruft Politik auf, Pistentouren in Corona-bedingt geschlossenen Skigebieten zu ermöglichen
Im Dezember 2020 hat der AVS gemeinsam und nach Absprache mit dem Verband der Seilbahnunternehmer öffentlich kommuniziert, dass bei geschlossenen Skigebieten auch Pistentouren nicht möglich sind. Ausschlaggebend für die gemeinsame Presseaussendung im Dezember war vor allem die Gewährleistung der Sicherheit und Unfallvermeidung bei Präparierung der Skipisten hinsichtlich des geplanten Öffnungstermins am 7. Jänner 2021.
Da nun eine „Öffnung für das Publikum“ bis zum 15. Februar ausgeschlossen ist, hat sich der Sachverhalt geändert und verlangt nach einer raschen Antwort auf die Frage, ob Pistentourengehen bei Nichtbetrieb der Skigebiete erlaubt und möglich ist oder nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen lassen diesbezüglich einen erheblichen Interpretationsspielraum zu, der von den Kontrollorganen sehr unterschiedlich ausgelegt werden kann. Als Interessensvertreter aller Pistentourengeher erwartet sich der AVS ein rasches Handeln von Seiten der Politik.
Zurzeit sind viele Skigebiete nicht geöffnet und es finden auch keine Präparierungs-, Sicherungs- oder Vorbereitungsarbeiten statt. In diesen Skigebieten muss es aufgrund klarer und eindeutiger Rechtslage möglich sein, dass Pistentourengeher ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen, die Skipisten für ihre sportliche Tätigkeit nutzen können. Dazu ist es notwendig, dass der Gesetzgeber dringend eine in diesem Sinne bestätigende Interpretation des Skipistengesetzes erlässt, welche im bestehenden Gesetz nicht explizit behandelt wird.
Als Interessensvertreter aller Tourengeher ersucht der AVS um ein rasches Handeln von Seiten der Politik, damit für die aktuelle Corona-bedingte Phase Pistentouren als individuelle Sportart möglich sind, ohne dass Skipistenbetreiber haftbar gemacht werden können und Sportler Angst vor Strafen haben müssen.
Im Übrigen erinnern der AVS daran, dass die im Artikel 20 des Landesgesetzes Nr. 14 vom 23.11.2010 vorgesehene Durchführungsverordnung zur Begehung der Skipisten – sei es mit Skiern, Schneeschuhen oder zu Fuß – bis heute noch nicht erlassen wurde und eines dringenden Erlasses bedarf.
Der AVS ersucht im Sinne und auch in Vertretung aller bergbegeisterten Südtiroler in dieser Hinsicht um eine zeitnahe Lösung.
Sicherheitshinweise beachten, lokale Regelungen und Sperrungen respektieren!
In diesem Zusammenhang weist der AVS auf die allgemein gültigen Regeln für Pistentourengeher hin und richtet seinen Appell an alle Wintersportler:
- Pistentouren - Sicher & Fair! - 10 Empfehlungen für Pistentourengeher: Durch korrektes Verhalten Unfällen vorbeugen und Konflikte vermeiden!
- Die unterschiedlichen Situationen der einzelnen Skigebieten beachten! Lokale Informationen, Regelungen und Sperrungen einhalten.
- Nicht alle Skigebiete sind aktuell geschlossen! Einige Aufstiegsanlagen sind für Trainingszwecke geöffnet und befinden sich somit in Betrieb! Dabei gelten die normalen gesetzlichen Bestimmungen für Pistentourengeher!
- Skigebiete, bei welchen Vorbereitungsmaßnahmen sowie Arbeiten mit schweren Gerätschaften nicht ausgeschlossen werden können, sind vom Betreiber gesperrt. Sperrung beachten, denn dabei herrscht Lebensgefahr!
- Eigenverantwortung und Hausverstand! Vor allem Bergsteiger handeln verantwortungsbewusst und sollten durch ihr Verhalten Vorbilder sein.
- Bei An- und Abreise, Parkplätzen, auf Gipfeln, Rastpunkten und besonders in geöffneten Hütten und Almen die Sicherheitsmaßahmen zur Eindämmung des Corona-Virus einhalten!